Wir verschaffen Ihnen den Überblick
Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Unsere Tests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit 8. März hat jeder Sozialversicherte Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Für berechtigte Bürger ist ein Schnelltest mindestens einmal wöchentlich kostenfrei
Bei Symptomen suchen Sie bitte Ihren Hausarzt auf.
Positive Ergebnisse von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig. Es muss zwingend ein PCR Test durchgeführt werden.