Ihr Corona-Schnelltest-Zentrum in Rostock
Wir führen in unserem Testzentrum die kostenfreie Bürgertestung (ab 6 Jahren) gemäß Testverordnung des Bundes durch.
UPDATE: Testzentrum vorübergehend geschlossen.
So einfach funktioniert es:
Kostenfreier Test nach der Testverordnung des Bundes (TestV)
Mit Inkrafttreten der aktuellsten Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht neben bestimmten Personenkreisen für jede sozialversicherte Person, die den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Möglichkeit, sich in unserem Testcenter in Abhängigkeit der verfügbaren Testkapazitäten kostenfrei testen zu lassen. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen, können Sie zum Abschluss der Terminvereinbarung diese kostenfreie Option wählen.
Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist, in Abhängigkeit der Testkapazitäten, verfügbar für:
- Bürgertestung für sozialversicherte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Kontaktpersonen mit Erstkontakt nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben
- Schüler mit Schulkontakt zu positiv gestesteten Schülern, sog. „Clusterschüler“
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten